ÜBERSICHT ÜBER DIE EMPFEHLUNGEN FÜR DIE KORREKTE BESCHICHTUNG VON FENSTERN
Anforderungen an ein Beschichtungssystem werden in unterschiedlichen Vorgaben und Merkblättern definiert. In der Regel sind diese als Mindestanforderungen definiert, wobei es durchaus Gründe geben kann, weshalb diese Anforderungen übertroffen werden sollten (beispielsweise Hagelschlagssicherheit).
Die nachfolgende Übersicht soll vermitteln, welche Anforderungen die bekanntesten Branchen- und Berufsverbände an die Beschichtung von Fenstern stellen.
SIA - Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
In der SIA Norm 331 (Ausgabe 2012) wird in den Punkten 4.2.1 fff nebst den Vorgaben zum Neigungswinkel und der Radien – welche eher den Fensterbauer/ Konstrukteur betreffen - auch klar festgelegt, dass vor der Lieferung auf den Bau mindestens eine Grundbeschichtung aufgetragen werden muss, die an allen, auch den verdeckten Stellen (zB unter dem Glas), eine Mindestschicht von 60μm (deckend) resp. 40μm (lasierend) erreicht.
Weiter sind folgende minimale Schichtstärken bei Montage (ab Werk) vorgeschrieben:
Bei Schlussbeschichtung im Werk: 100μm (deckend) und 60μm (lasierend)
Bei Schlussbeschichtung auf dem Bau (vorlackierte Fenster): 80μm (deckend) und 50μm (lasierend)
Bei Holzmetall-Systemen gilt unter dem Metall sinngemäss die Vorschrift für die Grundbeschichtung, wobei die Gebrauchstauglichkeit nicht eingeschränkt sein darf, an den sichtbaren Bereichen gelten die obengenannten Vorgaben.
Klar ist auch definiert, dass die Beschichtung innen mindestens so dicht oder dichter sein muss wie aussen.
FFF - Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassadenbranche
In seinem in seinem Merkblatt 05.01 (Ausgabe 2011) schreibt der Fachverband ebenfalls eine Mindestanforderungen vor. Hier wird die maximale Holzfeuchte von 15% bei der Beschichtung sowie die identischen, minimalen Trockenschichten erwähnt, wobei die komplette Werksbeschichtung klar favorisiert wird:
Bei Schlussbeschichtung im Werk: 100μm (deckend) und 60μm (lasierend)
Bei Schlussbeschichtung auf dem Bau (vorlackierte Fenster): 80μm (deckend) und 50μm (lasierend)
Sofern die Beschichtungsstoffe die SN EN927 - 2 erfüllen und der Hersteller das Anstrichsystem explizit für diesen Anwendungszweck freigegeben hat, sind auch geringere Trockenschichten zugelassen.
Wenn der Anstrich auf dem Bau durch Hobeln o.ä. entfernt wurde, schreibt das Merkblatt 05.01 explizit die Nachbehandlung vor. Farblose, unpigmentierte und geölte, gewachste Oberflächen werden vom FFF als ungeeignet bezeichnet, da eine zu geringe Lebensdauer zu erwarten ist.
SMGV - Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband
Als letzter schweizerischer Verband vertreibt der SMGV das Merkblatt Nr. 18 BFS, Bundesamt für Sachwertschutz. Dabei wird am umfangreichsten dokumentiert, was es für Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Aussenbereich zu beachten gilt.
Neben Anforderungen an die Holzqualität, die Radien, Neigungswinkel, die Holzfeuchte, den Umgang mit Harz, die Wahl des Farbtones, etc. wurden in der Tabelle B1 wiederum Mindestschichtstärken des Anstrichsystems vorgegeben:
Anlagengebundene Beschichtung: >100μm (deckend) und >80μm (lasierend)
Teilweise anlagengebundene Beschichtung: 60-100μm (deckend) und 40-80μm (lasierend)
Pinselbeschichtung: 60-100μm (deckend) und 30-50μm (lasierend)
An dieser Stelle noch weiter auf dieses umfangreiche Merkblatt einzugehen, würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Den interessierten Lesenden empfehlen wir jedoch die Lektüre des Artikels sehr!
Weitere, empfehlenswerte Lektüre
In Bezug auf Lasuren hat die Firma KABE Farben in Gossau in der Fachzeitschrift "Applica" einen guten Übersichtsartikel publiziert, welchen wir der interessierten Leserschaft ebenfalls sehr empfehlen. Die Datei finden Sie nachfolgend.